Die klassische Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Der Verstorbene wird in einem Sarg, in einem Grab, auf dem Friedhof beerdigt.
Man unterscheidet zwischen Reihengräbern für nur eine Person und Wahlgräbern, in denen ganze Generationen einer Familie bestattet werden können. Manche Friedhöfe bieten auch pflegefreie Grabformen (z.B. Rasengräber) oder anonyme Bestattungsmöglichkeiten an.
Wahlgräber, auch „Familiengräber“ genannt, sind verlängerbare Gräber für eine oder mehrere Personen. Es gibt sie in schmal mit Tiefverlegung und breit, für Bestattungen nebeneinander und übereinander. Meist wird diese Grabart von Ehepaaren und Familien gewählt. Das Nutzungsrecht beträgt in der Regel 25 Jahre und muss bei jeder neuen Beisetzung wieder entsprechend verlängert werden. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind in der Regel möglich.
Reihengräber, auch „Einzelgräber“ genannt, sind Gräber in denen nur 1 Person bestattet werden darf. Das Nutzungsrecht beträgt in der Regel 25 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Grabstätte muss nach Ablauf dieser Zeit geräumt werden.